FAQs

Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zu Smartscribe und zur elektronischen Unterschrift.

e-Sign Definition 

Elektronische Signaturen ersetzen die handschriftliche Unterschrift auf Papier und ermöglichen, digitale Dokumente rechtsgültig zu unterschreiben. Die europäische IDAS-Verordnung definiert die elektronische Signatur als Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.

E-Sign kann für alle Verträge, Angebote oder Vorlagen zwischen mindestens zwei oder mehreren Vertragspartnern verwendet werden, bei denen das anzuwendende Recht US- oder EU-Recht ist, es sei denn, es ist ausdrücklich Schriftform gefordert oder vereinbart. Des Weiteren können Dokumente auch zur Kenntnisnahme versandt werden. Eine Bestätigung über die Einsichtnahme der per SMS oder-Mail versandten Unterlagen und die damit einhergehende Kenntnisnahme wird an den Absender zugestellt. 

Elektronische Signaturen oder e-Sign mit Smartscribe sind in der gesamten EU und den USA für nahezu alle geschäftlichen Transaktionenrechts verbindlich. Smartscribe erfüllt die strengen Vorschriften der sogenannten eIDAS-Verordnung in der EU und des ESIGN und Uniform Electronic Transactions Act in den USA. eIDAS, die "Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“, wurde am 1. Juli 2016 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt. Ausschlaggebend für die Rechtsgültigkeit ist das anzuwendende Recht (Gerichtsstand) des zugrunde-liegenden Vertrages und nicht der Sitz der Parteien. 

 

Die eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im EU-Binnenmarkt) definiert drei verschiedenen Typen elektronischer Signaturen: die einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Unterschrift. Smartscribe  nutzt die fortgeschrittene elektronische Unterschrift. 

Jede elektronische Signatur, welche seitens Smartscribe generiert wird, ist einzigartig, dokumentierbar, verschlüsselt und fälschungssicher. Smartscribe stellt die Vertraulichkeit aller Transaktionen sicher und erstellt für jede abgeschlossene Transaktion ein Abschlusszertifikat, das einen um-fassenden Prüf-Pfad (Audit Trail) der Unterschriftsereignisse darstellt. 

Manchmal wird ein umfassender Prüf-Pfad (Audit Trail) der Smartscribe-Transaktion benötigt. Das Abschlusszertifikat (Certificate of Completion) liefert den kompletten Prüf-Pfad Ihrer Smartscribe-Transaktion. Wenn ein Teilnehmer der Transaktion seine Unterschrift anzweifelt oder wenn irgendeine Frage zur Transaktion besteht, dann kann der Prüf-Pfad solche Einwände auflösen. Dieses Protokoll steht allen Teilnehmern der Transaktion zur Verfügung. Der Prüf-Pfad enthält Informationen wie die E-Mail-Adresse des Unterzeichners, seinen Namen, die Authentifikationsmethode und die IP-Adresse mit Zeitstempel. 

Smartscribe hat zwei verschiedene Datenringe mit jeweils drei Rechenzentren. Einen Ring in den USA und einen in Europa mit Rechenzentren in Deutschland, Frankreich und Niederlande. Die europäischen Arvato Systems-Unternehmen nutzen den europäischen Datenring zur Speicherung und Prozessierung von e-Sign. 

 

Voraussetzungen für e-Sign

Zur Nutzung von Smartscribe ist keine Installation zusätzlicher Software notwendig. Sie können mit einem Standard-Internet Browser (wie z. B. Internet Explorer, Firefox, Chrome, Safari) Dokumente in Smartscribe ansehen, prüfen und unterzeichnen Smartscribe ist eine auf cloudbasierte Software, welche überall angewendet werden kann.  

Grundsätzlich werden für Smartscribe vorab vertraglich vereinbarte Gebühren pro Transaktion fällig. In besonderen Fällen erfolgt die Weiterberechnung der angefallenen Gebühr an den Endverbraucher. Hierfür muss vorab die schriftliche Einwilligung seitens des Endverbrauchers erfolgen. 

Ja, Sie müssen sich bei Smartscribe registrieren, um Dokumente elektronisch zu signieren. Hier wird auch Ihre personalisierte Signatur hinterlegt. 

Ihr Benutzerzugang ist personalisiert und mit Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Ihrer Mobilfunknummer verknüpft. Unter Benutzereinstellungen können Sie Ihre Signatur hinterlegen und loslegen! 

 

 

Sie erhalten von Smartscribe eine SMS oder E-Mail-Benachrichtigung mit einem Link zum Dokument und werden so zur Unterschrift aufgefordert. Mit diesem Link können Sie das Dokument öffnen, prüfen und auch elektronisch signieren. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmitteilung und das von allen Vertragsparteien unterzeichnete Dokument zu Ihrer Verwendung. 

 

Grundsätzlich kann über Smartscribe die White-Label-Lösung realisiert werden. Folglich kann der Absender gemäß Benutzer individualisiert abweichen. 

Wenn Sie keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spamfilter. Wenn die E-Mail geblockt wurde, ändern Sie bitte Ihre Einstellungen, um E-Mails mit von dem entsprechenden Absender durchzulassen. 

Sollten Sie keine SMS-Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Absender. Dieser hat die Möglichkeit, Ihnen das Dokument erneut zur Unterschrift zur Verfügung zu stellen. 

E-Signaturen durchführen

Mit Smartscribe klicken Sie als Empfänger einer SMS/E-Mail mittels eines internetsfähigen Gerätes (wie Mobiltelefon, Tablet, Computer etc.) auf einen Link, um das Dokument zu öffnen. Tabs und einfache Erklärungen führen Sie durch den Unterschriftprozess bis hin zur Bestätigung der elektronischen Signatur. Sie erhalten eine Bestätigungsnachricht, sobald das Dokument unterschrieben vorliegt. Ganz einfach! Fertig! 

 

Für die elektronische Unterschrift mit Smartscribe benötigen Sie keine eingescannte Signatur. Hierfür benutzen Sie bitte einfach Ihren Finger und unterzeichnen auf dem Touchscreen Ihres internetfähigen Gerätes. 

Entscheidend ist dabei, dass Smartscribe die endgültigen Dokumente und das Abschlussprotokoll zusätzlich mit einem digitalen Zertifikat signiert und somit sicherstellt, dass die Dokumente während und nach dem Unterschriftprozess nicht verändert, werden können und die Transaktion gemäß dem Prüf-Pfad stattgefunden hat.

Zusätze zur Unterschrift wie i. V. oder ppa. werden dem Namen hinzugefügt, d. h. muss man seinen Namen in Smartscribe z. B. als „i. V. Nelson Smith“ hinterlegen bzw. bei der Unterschrift angeben. 

 

Nein, ist leider nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie umgehend den Absender der E-Mail. 
Bitte leiten Sie nicht die Smartscribe E-Mail-Benachrichtigung weiter, da der Empfänger der E-Mail dann über den Link in Ihrem Namen mit Smartscribe signieren kann.

Sobald der Vertrag von allen Unterzeichnern unterschrieben ist, erhalten Sie eine SMS/E-Mail-Mitteilung von Smartscribe, die darüber informiert, dass der Vertrag fertig ist. Alle signierten Dokumente und das Abschlussprotokoll werden mit der SMS/E-Mail als Anlage versendet und können heruntergeladen werden. 

Bitte sprechen Sie den Absender des Dokumentes direkt an. Seitens Smartscribe hilft Ihnen der Supportservice gern weiter.

 

Nach Prüfung des Vertrages in Smartscribe haben Sie die Option, die Signierung abzulehnen, wenn Änderungen notwendig sind. Sie werden aufgefordert, einen Grund für die Ablehnung anzugeben. Bitte kontaktieren Sie den Absender, bevor Sie den Vertrag ablehnen bzw. ignorieren. 

 

Nein. Nachdem Sie den Unterschriftenprozess abgeschlossen und gespeichert haben, ist der Workflow auf der smartscribe-Plattform dokumentiert und kann nicht über die Plattform aufgehoben oder widerrufen werden. 

Weitere Hilfestellungen

Eine Benutzeranleitung, die den Smartscribe Unterschriftsprosses erläutert, finden Sie unter:

 

 

Ja, jederzeit, wenn Sie Ihre E-Mails auf den Geräten empfangen können und ein Internet-Browser installiert ist. 

 

Nein, derzeit gibt es keine smartscribe-App. Grund hierfür sind verschiedene Sicherheits- und Authentifizierungsebenen, welche über die Browseroption am besten abgebildet werden kann 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt: